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   OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Vollz Ws 407/03 (247/03)   

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https://dejure.org/2003,11139
OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Vollz Ws 407/03 (247/03) (https://dejure.org/2003,11139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.12.2003 - 2 Vollz Ws 407/03 (247/03) (https://dejure.org/2003,11139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 2 Vollz Ws 407/03 (247/03) (https://dejure.org/2003,11139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" erteilten Vollmacht zur Vertretung in einem Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer ; Bestehen eines Anspruchs eines Prozessbevollmächtigen einem Verfahrensbeteiligten aus eigenem Recht ...

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1
    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" (BIGS) e.V. gegen Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 868
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03
    Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages/Auftrages erfasst auch zugleich die zur Ausführung desselben erteilte Vollmacht (OLGR Naumburg 2002, 505; BGH NJW 2002, 66; ...).".
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03
    d. Redaktion: Eine in einem Parallelfall erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen worden, BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 12. September 2003- 2 BvR 1311/03 - (abgedruckt in ZfStrVO 2003, 375 f.).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1996 - Ws 473/96

    Strafvollzug - Antrag durch Vertreter

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03
    Es ist weder erforderlich, dass die Tätigkeit hauptberuflich noch dass sie gegen Entgelt ausgeübt wird (BGH 1986, 1050; OLG Nürnberg NStZ 1997, 360).
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    aa) Bei der Beurteilung, inwieweit der Gefangene W. durch seinen Ausschluss als Vertreter beschwert ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die die Rechtsprechung zum Beschwerderecht des Verteidigers entwickelt hat (ebenso OLG Schleswig NJW 2004, 868, 869).

    Der Dritte ist durch seine Zurückweisung als Vertreter grundsätzlich nicht beschwert (ebenso OLG Schleswig NJW 2004, 868 [für den Fall einer Ausschließung des Verfahrensbevollmächtigten wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG]).

  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Geschäftsmäßigkeit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG liegt bereits dann vor, wenn der Handelnde mit seiner Tätigkeit beabsichtigt, diese - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGH NJW 2000, 1560, 1561 = MDR 2000, 794; NJW 1986, 1050, 1051; OLG Schleswig (2. StrS) NJW 2004, 868, 869 = SchlHA 2004, 162, 163).
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